Unsere Leistungen für Privat- und Unternehmenskunden
Ihre Karriere bei Kälte- und Klimatechnik Kruse in Cottbus
Förderung und Bonusmöglichkeiten
für Wärmepumpen gemäß BEG
Grundförderung und maximaler Fördersatz
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- Grundförderung (30%): Der Wechsel zu einer umweltfreundlichen Heizung, die mindestens 65% erneuerbare Energien nutzt, ermöglicht Ihnen eine Grundförderung von 30%.
- Maximaler Fördersatz (bis zu 70%): Durch die Kombination von Grundförderung und verschiedenen Bonusförderungen können Sie einen maximalen Fördersatz von bis zu 70% erreichen.
Übersicht der Bonusförderungen
- Klimageschwindigkeits-Bonus (20%): Ersetzen Sie Ihre funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung durch eine umweltfreundliche Heizung und sichern Sie sich einen Bonus von 20%. Dieser Bonus unterstützt nicht nur den Umstieg auf erneuerbare Energien, sondern beschleunigt auch den Übergang zu nachhaltigen Heizlösungen.
- Einkommens-Bonus (30%): Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro können zusätzlich einen Einkommensbonus von 30% beantragen.
- Effizienz-Bonus (5%): Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel verwenden, erhalten einen Effizienz-Bonus von 5%.
Die Förderung ist abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln, ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht.
Stand: 01.02.2024